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   LG Marburg, 10.11.2011 - 7 StVK 305/11   

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https://dejure.org/2011,64559
LG Marburg, 10.11.2011 - 7 StVK 305/11 (https://dejure.org/2011,64559)
LG Marburg, Entscheidung vom 10.11.2011 - 7 StVK 305/11 (https://dejure.org/2011,64559)
LG Marburg, Entscheidung vom 10. November 2011 - 7 StVK 305/11 (https://dejure.org/2011,64559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Vollzugsgestaltung der lebenslangen Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • arthur-kreuzer.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungsverwahrung und Sicherungsüberhang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 671
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus LG Marburg, 10.11.2011 - 7 StVK 305/11
    - 116: Vollzugslockerungen zum Zwecke der Erprobung sind von besonderer Bedeutung für die Prognose, weil sie deren Basis erweitern und stabilisieren; sie können eine Erledigung der Sicherungsverwahrung vorbereiten 2 BvR 2029/01] ; 117, 71 ).

    Das gilt auch für die von Amts wegen erforderliche Kontrolle der Vollzugsbehörden und die qualitativen Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in Bezug auf deren inhaltliche Substantiierung (vgl. schon BVerfGE 109, 133 [BVerfG 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01] ).".

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus LG Marburg, 10.11.2011 - 7 StVK 305/11
    Auf dieser Grundlage hat er nach sachverständiger Beratung eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen wobei er insbesondere auch die möglichen Wirkungen von Weisungen sowie der Betreuung durch einen Bewährungshelfer außerhalb des Vollzugs zu berücksichtigen hat (vgl. BVerfGE 70, 297 [BVerfG 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80] ; Hervorhebung hier).".

    Dieser läßt sich für die Entscheidungen über die Aussetzung der Maßregelvollstreckung nur dadurch bewirken, dass Sicherungsbelange und der Freiheitsanspruch des Untergebrachten als wechselseitiges Korrektiv gesehen und im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden (BVerfGE 70, 297, 311 [BVerfG 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80] ).

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus LG Marburg, 10.11.2011 - 7 StVK 305/11
    Die danach gebotene Einschätzung des künftigen Verhaltens des Untergebrachten erfordert nicht etwa die sichere Erwartung zukünftigen Wohlverhaltens des Untergebrachten, sondern es ist ein vertretbares Risiko einzugehen" (BVerfGE a.a.O., S. 313; für das neue Recht im Kern unverändert BVerfG NStZ 1998, 373, 374 [BVerfG 22.03.1998 - 2 BvR 77/97] ).

    Mit Beschluss vom 22.03.1998 (NStZ 98, 373 [BVerfG 22.03.1998 - 2 BvR 77/97] ) hat das Gericht die oben dargestellte Entscheidung vom 23.09.1991 weiter differenziert und ausgeführt: "Der Schutz der Menschenwürde setzt auch bei dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten dem effektiven Entzug der persönlichen Freiheit Grenzen und verpflichtet die Gemeinschaft, für die Vorbereitung des Verurteilten auf die Entlassung Sorge zu tragen, so dass er nach langem Freiheitsentzug wenigstens ansatzweise Orientierung für ein normales Leben suchen und finden kann.

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus LG Marburg, 10.11.2011 - 7 StVK 305/11
    In der Entscheidung vom 03.06.1992 - BVerfGE 86, 288 ff. [BVerfG 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88] - hat das Gericht entschieden, dass die gesetzliche Reglung des § 57a StGB grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar ist.
  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

    Auszug aus LG Marburg, 10.11.2011 - 7 StVK 305/11
    Bereits zuvor hatte das BVerfG mit Beschluss vom 23.09.1991 (NJW 1992, 2344 [BVerfG 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89] ) wesentliche Grundlagen für die Entscheidung über die Aussetzung der lebenslangen Strafe und deren Vollzug beschrieben: "1.
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus LG Marburg, 10.11.2011 - 7 StVK 305/11
    - 116: Vollzugslockerungen zum Zwecke der Erprobung sind von besonderer Bedeutung für die Prognose, weil sie deren Basis erweitern und stabilisieren; sie können eine Erledigung der Sicherungsverwahrung vorbereiten 2 BvR 2029/01] ; 117, 71 ).
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus LG Marburg, 10.11.2011 - 7 StVK 305/11
    Hierzu bedarf es einer individuellen und intensiven Betreuung des Untergebrachten durch ein multidisziplinäres Team qualifizierter Fachkräfte (so auch EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009, Beschwerde-Nr. 19359/04, M. ./. Deutschland, Rn. 129).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus LG Marburg, 10.11.2011 - 7 StVK 305/11
    In der Entscheidung BVerfGE 45, 187 ff. [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] vom 21.06.1977 heißt es im Leitsatz Nr. 3: "Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden.
  • OLG Celle, 09.09.2015 - 1 Ws 353/15

    Verlängerung der Überprüfungsfrist der Sicherungsverwahrung bei Vollstreckung

    Es ginge nach Auffassung des Senats allerdings zu weit, die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe über den Zeitpunkt der Verbüßung von 15 Jahren und gegebenenfalls des weiteren Verbüßungszeitraums, den die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten gebietet, hinaus dem Vollzug der Sicherungsverwahrung gleichzustellen (so aber LG Marburg StV 2012, 671 m. Anm. Bartsch/Kreutzer).
  • OLG Celle, 19.03.2019 - 3 Ws 48/19

    Vorrang der internen Therapie bei lebenslanger Verurteilung

    Eine gewisse Vergleichbarkeit besteht lediglich insoweit, als auch der Vollzug einer die Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren übersteigenden lebenslangen Freiheitsstrafe eine gewisse Gefährlichkeitsprognose voraussetzt (in diesem Sinne etwa LG Marburg, StV 2012, 671; AK-StVollzG-Pollähne, 7. Aufl., Teil VII Rn. 22 ff., - der indessen selbst anerkennt, dass eine entsprechende Anwendung der hieraus hergeleiteten Grundsätze auf den Vollzug lebenslanger Freiheitsstrafe nur de lege ferenda in Betracht zu ziehen ist).
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